Selbstbestimmt bleiben bedeutet mehr Lebensqualität
- christlicherdigest
- 9. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Juni
Welche Möglichkeiten gibt es, in seinen eigenen vier Wänden zu bleiben oder auch in komfortablere Wohnverhältnisse zu wechseln? Wir haben recherchiert.
von Amelie Vera Gonzalez
BARRIEREFREI WOHNEN IM ALTER – WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES?
Wenn das eigene Zuhause zur Herausforderung wird, weil Treppen, enge Türen oder hohe Schwellen die Bewegungsfreiheit einschränken, stehen viele ältere Menschen vor einer wichtigen Entscheidung: Umbau oder Umzug? Für viele ist der Verbleib in den eigenen vier Wänden ein Herzenswunsch. Glücklicherweise gibt es verschiedene staatliche Förderungen und Zuschüsse, die dabei helfen, die Wohnung oder das Haus barrierefrei umzubauen.
TECHNISCHE HILFSMITTEL: ZUSCHÜSSE FÜR TREPPENLIFTE UND SMARTHOME-LÖSUNGEN
Neben baulichen Maßnahmen gibt es zahlreiche technische Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und deren
Finanzierung oft ebenfalls unterstützt wird. Besonders relevant sind Treppenlifte, die sowohl über die KfW als auch über die Pflegekasse gefördert werden. Während die KfW einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro bietet, kann die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro beisteuern, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Zusätzlich gibt es Miet- oder Leasingmodelle von Herstellern, die eine flexible Finanzierung ermöglichen. Ein weiteres wichtiges Hilfsmittel sind elektrische Türöffner und Smart-Home-Lösungen. Automatische Türöffner können für Menschen mit Bewegungseinschränkungen eine große Erleichterung sein und werden von der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt. Auch sprachgesteuerte Assistenzsysteme wie Alexa oder Google Home können dazu beitragen, Licht oder Heizung bequem per Sprachbefehl zu steuern.
KFW-ZUSCHUSS: BIS ZU 2.500 EURO FÜR ALTERSGE- RECHTE UMBAUTEN
Eine der wichtigsten Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Zuschuss 455-B) werden bis zu 10 % der förderfähigen Kosten übernommen, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss kann von allen privaten Eigentümern oder Mietern beantragt werden. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Türverbreiterungen, den Einbau von bodengleichen Duschen, den Abbau von Stufen, Rampen, Treppenliften oder elektrischen Türöffnern sowie die barrierefreie Gestaltung von Wegen und Eingän- gen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen über das KfW-Zuschussportal gestellt wird. Da die Mittel begrenzt sind, lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden.
PFLEGEKASSENZUSCHUSS: BIS ZU 4.000 EURO FÜR MENSCHEN MIT PFLEGEGRAD
Neben der KfW-Förderung gibt es auch finanzielle Unterstützung durch die Pflegekassen. Wer einen anerkannten Pflegegrad (ab Stufe 1) hat, kann einen Zuschuss für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ in Höhe von bis zu 4.000 Euro erhalten. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, können diese Zuschüsse kombiniert werden – bis zu einer maximalen Fördersumme von 16.000 Euro. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise der Abbau von Schwellen, der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe, die Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer, die Installation von Haltegriffen im Bad oder die Anpassung der Küche für mehr Selbstständigkeit. Auch hier gilt, dass der An- trag vor Beginn der Umbauten gestellt werden muss. Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich, um die Förderung zu erhalten.
REGIONALE FÖRDERPROGRAMME: UNTERSTÜTZUNG DURCH BUNDESLÄNDER UND KOMMUNEN
Neben den bundesweiten Programmen gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen zusätzliche Förderungen für barrierefreies Wohnen. In einigen Regionen werden zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse gewährt, um altersgerechte Umbauten zu erleichtern. Es lohnt sich, sich bei der Wohnberatungsstelle oder dem Rathaus über mögliche regionale Förderungen zu informieren.
STEUERLICHE VORTEILE: KOSTEN VON DER STEUER ABSETZEN
Ein weiterer finanzieller Vorteil sind steuerliche Erleichterungen. Handwerkerkosten für den Umbau können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der Arbeitskosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) können von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus können Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Hier ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
SCHRITT-FÜR-SCHRITT: SO FUNKTIONIERT DIE ANTRAGSTELLUNG
Damit die Förderung problemlos bewilligt wird, sollten einige Schritte beachtet werden. Zunächst ist es sinnvoll, eine Beratung bei einer Wohnberatungsstelle oder einem Pflegestützpunkt in Anspruch zu nehmen. Bei technischen Hilfsmitteln kann zudem ein Arzt ein Rezept ausstellen, das bei der Krankenkasse eingereicht wird. Anschließend sollten Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Anbietern eingeholt werden. Erst danach sollten die Anträge bei der KfW oder Pflegekasse gestellt werden – denn die meisten Zuschüsse werden nur gewährt, wenn der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht wurde. Nach der Genehmigung kann der Umbau starten, und abschließend müssen die Rechnungen eingereicht werden, damit die Förderung ausgezahlt wird.
FÖRDERUNG NUTZEN UND SICHER ZUHAUSE WOHNEN
Der Umbau des eigenen Zuhauses muss also nicht allei- ne finanziert werden. Dank der Fördermöglichkeiten der KfW, Pflegekassen und regionaler Programme gibt es zahlreiche finanzielle Entlastungen. Der entscheidende Punkt ist, sich frühzeitig zu informieren und die Anträge rechtzeitig einzureichen. Wohnberatungsstellen oder Pflegestützpunkte bieten hierbei kostenlose Unterstützung. Ein barrierefreies Zuhause bedeutet mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit im Alter – und mit den richtigen Förderprogrammen wird dieser Wunsch finanziell machbar.
Weitere Informationen: www.meinpflegeportal.de




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