Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung und Begriffsbestimmungen
,,Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in der Zeitschrift ,,Christlicher Digest“ und der dazugehörigen Internetseite zum Zwecke der Verbreitung. Anzeigen, Advertorials und Patronate werden im Folgenden einheitlich als ,,Anzeige“ bezeichnet.
Alle Anzeigenaufträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verlag Christlicher Digest (nachfolgend ,,Verlag“) mit seinen Vertragspartnern (nach-folgend ,,Kunde“) schließt.
§2 Durchführung
Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und wird versuchen, diese im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu verwirklichen. Ein Anspruch auf die gewünschte Platzierung besteht jedoch nicht.
Der in den Mediadaten aufgeführte Anzeigenschluss ist für den Verlag grundsätzlich verbindlich und gilt für sämtliche Formen der Werbung. Jedoch steht es dem Verlag frei, Anzeigenschlusstermine kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Kunde verantwortlich. Es gelten diesbezüglich die Anforderungen des Verlages für Datenanlieferung in den Mediadaten.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Druckunterlagen ist der Kunde zur vollumfänglichen Zahlung verpflichtet. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Kunde. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Anzeigenaufträge können nur schriftlich gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits im Druck, hat der Kunde diese vollumfänglich zu bezahlen.
Der Verlag kann bereits bestätigte Anzeigenaufträge aus wichtigem Grund kündigen. Der Verlag ist insbesondere bei Verstößen des Kunden gegen geltendes Recht oder gegen die Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und diesen AGB, unbeschadet der gesetzlichen Regelungen und weiterer gegebenenfalls bestehender Ansprüche, zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Die Kündigung ist dem Kunden nach bekannt werden des Kündigungsgrundes unverzüglich mitzuteilen.
Der Verlag gewährleistet für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf gesonderte Aufforderung hin an den Kunden zurückgesandt. Der Verlag bewahrt erhaltene Druckunterlagen sechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige auf.
§3 Preise und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Anzeigen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Magazins. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach dem Empfang der Rechnung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Der Verlag behält sich bei unbezahlten Anzeigen, das Schieberecht vor, das heißt, dass eine Anzeige in die nächste Ausgabe der Zeitschrift geschoben werden kann.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein vorher vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von einem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§4 Haftung
Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lasst der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder des Eigentums.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
Für den Inhalt der Anzeigen und deren rechtliche Zulässigkeit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung, sowie von Schaden, Verlusten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die dem Verlag durch die Verletzung dieser Rechte entstehen. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Sollte der Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet werden, hat der Kunde die Kosten dieser Gegendarstellung zu tragen.
§5 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Die Beziehungen zwischen dem Verlag und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hatten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hatten.
